
- Das Bodenpersonal an einigen spanischen Flughäfen streikt und trifft damit die Osterreisezeit.
- Die Abfertiger Groundforce und Menzies organisieren die Streiks unterschiedlich, was zu Verzögerungen bei Abfertigung und Flügen führt, berichtet die „Stuttgarter Zeitung“.
- Das Auswärtige Amt rät Reisenden, sich über Medien zu informieren.
Das Bodenpersonal an zahlreichen spanischen Flughäfen streikt vom 27. März bis mindestens zum 6. April. Die Arbeitskämpfe treffen die Osterreisezeit auf Mallorca, wie die „Stuttgarter Zeitung“ berichtet.
Dabei werden die Streiks der verschiedenen Abfertigungsunternehmen unterschiedlich organisiert, so die Zeitung. Der Abfertiger Groundforce plant unbefristete Teilstreiks an verschiedenen Tagen, während Menzies am 28. und 29. März ganztägig die Arbeit niederlegt. Weitere Vollstreiks bei Menzies sollen vom 2. bis 6. April folgen.
Die Streiks können Abfertigung, Gepäckverladung und Abflüge verzögern. Eine Ausweitung der Maßnahmen wird nicht ausgeschlossen, falls die Konfliktparteien keine Einigung erzielen, schreibt die „Stuttgarter Zeitung“.
An 20 spanischen Flughäfen drohen Probleme
Angesichts der zu erwartenden Beeinträchtigungen für deutsche Urlauber während der Osterreisezeit hat sich auch das Auswärtige Amt in die Situation eingeschaltet. Das Ministerium rät, sich in den Medien zu informieren und sich bei Fragen an die jeweilige Fluggesellschaft zu wenden. Flugverschiebungen oder Streichungen seien derzeit nicht ausgeschlossen, heißt es weiter.
Laut dem ADAC drohen an rund 20 spanischen Flughäfen ab Ende März Bodenpersonal-Streiks mit möglichen Folgen für den Flugverkehr in wichtigen Urlaubsdestinationen wie Madrid, Barcelona und Mallorca.
Groundforce operiere laut ADAC bei den Bodendiensten in Madrid, Barcelona, Palma de Mallorca, Alicante, Málaga, Gran Canaria, Valencia, Ibiza, Bilbao, Lanzarote, Fuerteventura sowie für die Luftfracht in Zaragoza. Menzies kümmere sich hingegen um Barcelona, Palma de Mallorca, Málaga, Alicante, Gran Canaria, Teneriffa Süd und Teneriffa Nord.
Streik-Betroffene können auf Ansprüche pochen
Auch der ADAC rät PasPassagieren,gelmäßig aktuelle Medienberichte zu verfolgen. Ferner sollten Reisende ihren Flugstatus regelmäßig prüfen und insbesondere an Streiktagen deutlich früher am Flughafen sein, um Verzögerungen beim Check-in und bei der Gepäckabfertigung abzufedern.
Fällt ein Flug infolge eines Streiks aus oder verspätet sich, haben Reisende Anspruch auf Unterstützungsleistungen. Dazu zählen etwa Verpflegung und – falls nötig – eine Unterbringung. Diese Ansprüche müssen Passagiere direkt bei der jeweiligen Fluggesellschaft geltend machen, so der ADAC.
sf
